Mietzinsbeihilfe
Seit 1.1.2006 besteht auf Anregung der Liste Lebensraum auch in der Gemeinde Neustift die Möglichkeit, um Mietzinsbeihilfe anzusuchen. Ein Antrag kann gestellt werden, wenn der/die Antragsteller/in seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde ununterbrochen den Hauptwohnsitz hat bzw. mindestens 10 Jahre in der Gemeinde den Hauptwohnsitz hatte. Ein ordnungsgemäßer, vergebührter Mietvertrag muss vorgelegt werden. Der Antrag ist bei der Gemeinde einzureichen.
GR Christian Egger
Geschrieben am Sonntag, 11. Januar 2009 um 12:41 . Thema unter Service.
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